ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Zahlungsbedingungen

  • Die Kurskosten von Fr. 660.- sind in ein, zwei oder 10 Jahresraten bezahlbar.
  • Versäumte Lektionen berechtigen zu keinem Preisnachlass.

2. Kursorganisation

  • Fällt eine Lehrperson aus, kann eine Stellvertretung ohne Vorankündigung eingesetzt werden.
  • Eine Anpassung der Zeiten an geänderte Stundenpläne der Regelschulen, sowie bei Stufenwechsel ist vorbehalten.
  • Wir behalten uns vor, wegen Unvorhergesehenem einen Kurstag pro Jahr, ohne Anrecht auf Rückerstattung des Kursgeldes, ausfallen zu lassen.

3. Sicherheit und Verantwortung

  • Die Begleitperson trägt unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für die Kinder, auch im Garderobenbereich.
  • Die Schwimmlehrperson ist ausschließlich während der Kurs Zeit für die angemeldeten Kinder verantwortlich; die Aufsichtspflicht der Lehrperson endet nach der Verabschiedung der Kinder im Poolbereich.

4. In der Schwimmanlage

  • Der Eintritt in die Schulschwimmanlagen ist mit der Schwimmkursbuchung für die Kursteilnehmer frei. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Badekappen sind für Mädchen - sowie für Knaben mit langen Peyos - während der ganzen Lektion obligatorisch.
  • Die Kinder sollen pünktlich zu Kursbeginn, geduscht bei den Treppen in der Schwimmhalle bereit sitzen.
  • Weibliche Begleitpersonen dürfen die Kinder in die Schwimmhalle begleiten, und sich ruhig auf der vorhandenen Sitzbank aufhalten.
  • Die Garderoben, der Duschbereich und die Schwimmhalle dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden; nur barfuss, mit Socken oder mit sauberen Flip Flops!
  • Das Fotografieren und/oder Filmen innerhalb des Pool- oder Garderobebereichs ist strengstens untersagt.
  • Die Kursteilnehmer dürfen den Pool nur während des zugeteilten Kurszeitraums benützen; vor und danach ist kein Schwimmen möglich.

 

5. Hygiene

  • Gründliches Duschen vor Kursbeginn ist obligatorisch.
  • Esswaren oder Getränke sind im ganzen Hallenbad und in den Garderoben verboten!
  • Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind vor Kursbeginn noch auf die Toilette.
  • Kinderwagen dürfen nicht in die Garderoben, Duschen oder Schwimmhallen mitgeführt werden.

 

6. Versicherung und Haftung

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
  • Eltern haften für ihre Kinder z.B bei Schäden an der Einrichtung der Schwimmanlage.
  • Für liegengelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es gilt das Hefker Prinzip.

 

7. Allgemeines

  • Bei Nicht-Einhaltung von Regeln wird der/die TeilnehmerIn verwiesen. Wir behalten uns vor, Kursteilnehmende in schwerwiegenden Fällen (wie Störung des Unterrichts, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) aus dem Kurs auszuschliessen. In diesen Fällen erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.

 

8. Gerichtsstand

  • Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

 

 

Zürich, gültig für das Schuljahr 2025/2026